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Ihre Teilnahme am ESG Transformation Award

Die ESG Trans­for­ma­ti­on Awards 2026 wur­den am 14. April 2026 in einer fei­er­li­chen Gala ver­lie­hen. Die nächs­te Anmel­de­pha­se star­tet am 19. Okto­ber 2026.

Wie sieht der Bewerbungsprozess aus?

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Anmeldung

Regis­trie­ren Sie sich über das Anmel­de­for­mu­lar , um alle Infor­ma­tio­nen zu Ihrer Bewer­bung für den ESG Trans­for­ma­ti­on Award zu erhal­ten.

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Vorstellung Ihres Projektes

Nach erfolg­rei­cher Anmel­dung erhal­ten Sie einen indi­vi­du­el­len Fra­ge­bo­gen für jede Kate­go­rien. Beson­ders viel­ver­spre­chen­de Bewer­bun­gen wer­den als Fina­lis­ten durch die Jury aus­ge­wählt.

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Deep Dive Finalisten

Alle Fina­lis­ten erhal­ten Mit­te Febru­ar einen zwei­ten, ver­tie­fen­den Fra­ge­bo­gen. Auf Basis bei­der Frag­bö­gen wer­den die Preis­trä­ger durch die Jury aus­ge­wählt.

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Preisverleihung

Die Wür­di­gung der Preis­trä­ger und Ver­lei­hung der Awards fin­det in einem fei­er­li­chen Gala-Abend mit Din­ner und Musik statt. Im Anschluss besteht für alle Bewer­ber die Mög­lich­keit, indi­vi­du­el­les Feed­back zur Bewer­bung zu erhal­ten.

In welchen Kategorien wird der ESG Transformation Award verliehen?

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Transformation Strategy

Der Preis zeich­net Unter­neh­men, Orga­ni­sa­tio­nen oder Initia­ti­ven aus, die Nach­hal­tig­keits- und Trans­for­ma­ti­ons­the­men stra­te­gisch oder kom­mu­ni­ka­tiv auf­be­rei­ten, Ori­en­tie­rung schaf­fen und den Dia­log mit Part­nern, Kun­den oder wei­te­ren Ziel­grup­pen unter­stüt­zen.

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Transformation in Practice

Der Preis wür­digt Pro­jek­te und Vor­ha­ben, die nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­ne Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­se pra­xis­nah adres­sie­ren und ihren Ansatz, ihre Umset­zung sowie erreich­te oder ange­streb­te Ergeb­nis­se nach­voll­zieh­bar dar­stel­len. Gewür­digt wer­den Ein­rei­chun­gen, die im jewei­li­gen Kon­text Impul­se für Ori­en­tie­rung und Wei­ter­ent­wick­lung geben kön­nen.

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Financial Empowerment

Der Preis zeich­net Fin­fluen­cer und Ange­bo­te von Finanz­in­sti­tu­ten aus, die finan­zi­el­le Bil­dung för­dern und Nach­hal­tig­keit ent­we­der durch geziel­te Befä­hi­gung rele­van­ter Ziel­grup­pen oder durch die Ver­mitt­lung von Nach­hal­tig­keits­in­hal­ten berück­sich­ti­gen.

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Transformation Leader (Juryauswahl)

Der Preis wür­digt eine Per­sön­lich­keit, deren Enga­ge­ment und Akti­vi­tä­ten aus Sicht der Jury rele­van­te Impul­se für nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­ne Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­se in Wirt­schaft, Poli­tik oder Gesell­schaft gesetzt haben.

Zu welcher Kategorie passt Ihr Projekt?

Fin­den Sie her­aus für wel­chen Award sich Ihr Pro­jekt am bes­ten eig­net. Unser Ent­schei­dungs­baum gibt Ihnen Ori­en­tie­rung bei der Wahl der Kate­go­rie.

Transparenzhinweis zum Awardverfahren

Der ESG Trans­for­ma­ti­on Award ist eine Aus­zeich­nung im Rah­men eines ver­glei­chen­den Jury­ver­fah­rens. Die Bewer­tung erfolgt auf Grund­la­ge von Bewer­bungs­un­ter­la­gen, Selbst­an­ga­ben der Teil­neh­men­den, einer Plau­si­bi­li­sie­rung aus­ge­wähl­ter Anga­ben sowie der fach­li­chen Wür­di­gung durch die Jury. Die Aus­zeich­nung stellt kei­ne Zer­ti­fi­zie­rung, kein Nach­hal­tig­keits­sie­gel, kein Rating, kein Tes­tat und kei­ne Aus­sa­ge über all­ge­mei­ne Nach­hal­tig­keits­ei­gen­schaf­ten, ESG-Kon­for­mi­tät oder Nach­hal­tig­keits­wir­kun­gen einer Orga­ni­sa­ti­on, eines Pro­dukts oder einer Dienst­leis­tung dar. Sie bezieht sich aus­schließ­lich auf den im Award­ver­fah­ren bewer­te­ten Bewer­bungs­ge­gen­stand und das jewei­li­ge Award­jahr.


Was ist für die Teilnahme zu beachten?

Die Teil­nah­me am ESG Trans­for­ma­ti­on Award bie­tet Unter­neh­men, Initia­ti­ven und Pro­jek­ten die Chan­ce, ihren Trans­for­ma­ti­ons­an­satz sicht­bar zu machen, fach­lich ein­ord­nen zu las­sen und Teil eines rele­van­ten Netz­werks zu wer­den. Fina­lis­ten und Preis­trä­ger pro­fi­tie­ren von Sicht­bar­keit im Award­um­feld, indi­vi­du­el­lem Feed­back zur Ein­rei­chung, Aus­tausch­mög­lich­kei­ten mit Jury, Fach­öf­fent­lich­keit und ande­ren Teil­neh­men­den sowie der Teil­nah­me an der Award-Gala. Die Aus­zeich­nung kann sach­lich und wir­kungs­voll kom­mu­ni­ziert wer­den, sofern sie klar auf den bewer­te­ten Bewer­bungs­ge­gen­stand, die Kate­go­rie und das jewei­li­ge Award­jahr bezo­gen bleibt.

Der ESG Trans­for­ma­ti­on Award ist ein von Con­si­le­on Frank­furt orga­ni­sier­tes Award­ver­fah­ren. Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me ist eine voll­stän­di­ge und frist­ge­rech­te Ein­rei­chung der ange­for­der­ten Unter­la­gen. Die Bewer­bung muss sich auf ein kon­kre­tes Unter­neh­men, Pro­jekt, Vor­ha­ben oder eine Initia­ti­ve bezie­hen und die gefor­der­ten Anga­ben nach­voll­zieh­bar beschrei­ben. Offen­kun­dig irre­füh­ren­de, wider­sprüch­li­che oder unvoll­stän­di­ge Ein­rei­chun­gen kön­nen vom Ver­fah­ren aus­ge­schlos­sen wer­den.

Die Aus­wahl der Preis­trä­ger erfolgt in einem struk­tu­rier­ten und trans­pa­ren­ten Ver­fah­ren. Grund­la­ge sind die ein­ge­reich­ten Bewer­bungs­un­ter­la­gen, die Plau­si­bi­li­sie­rung aus­ge­wähl­ter Anga­ben durch das Fact-Che­cking-Team und die anschlie­ßen­de ver­glei­chen­de Bewer­tung durch die Jury. Die Jury wür­digt und ver­gleicht die ein­ge­reich­ten Unter­neh­men, Initia­ti­ven und Pro­jek­te anhand der fest­ge­leg­ten Kri­te­ri­en. Auf die­ser Grund­la­ge ent­schei­det sie über die Fina­lis­ten und Preis­trä­ger der jewei­li­gen Kate­go­rie. Das Fact-Che­cking-Team plau­si­bi­li­siert aus­ge­wähl­te Anga­ben aus den Bewer­bun­gen und führt einen all­ge­mei­nen Back­ground-Check zu rele­van­ten Fak­ten durch. Es bewer­tet dabei nicht die Bewer­bung und ent­schei­det nicht über die Ver­ga­be des Awards.

Die Bewer­ber sind für die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit ihrer Anga­ben ver­ant­wort­lich. Das Fact-Che­cking-Team kann im Rah­men des Ver­fah­rens aus­ge­wähl­te Anga­ben plau­si­bi­li­sie­ren und ergän­zen­de Nach­wei­se anfor­dern. Ein Anspruch auf eine voll­stän­di­ge Prü­fung sämt­li­cher Bewer­bungs­an­ga­ben besteht nicht. Wer­den ange­for­der­te Nach­wei­se nicht oder nicht aus­rei­chend erbracht, kann die Bewer­bung von der wei­te­ren Bewer­tung aus­ge­schlos­sen wer­den.

Mög­li­che Inter­es­sen­kon­flik­te wer­den vor Beginn der Bewer­tung sys­te­ma­tisch erfasst und offen­ge­legt. Liegt bei einer Bewer­bung ein kon­kre­ter Inter­es­sen­kon­flikt vor, wirkt die betref­fen­de Per­son nicht an deren Prü­fung, Bewer­tung oder Aus­wahl mit. Wesent­li­che tat­säch­li­che oder wirt­schaft­li­che Bezie­hun­gen zu Jury­mit­glie­dern oder am Ver­fah­ren betei­lig­ten Per­so­nen, die geeig­net sein könn­ten, die Unab­hän­gig­keit der Bewer­tung zu beein­flus­sen, sind offen­zu­le­gen.

Im Inter­es­se eines fai­ren und nach­voll­zieh­ba­ren Award­ver­fah­rens behält sich der ESG Trans­for­ma­ti­on Award vor, Fina­lis­ten- oder Gewin­ner­ent­schei­dun­gen zu über­prü­fen, aus­zu­set­zen, zu kor­ri­gie­ren oder zu wider­ru­fen, wenn nach­träg­lich wesent­li­che neue Erkennt­nis­se bekannt wer­den. Dies gilt ins­be­son­de­re bei erheb­li­chen Falsch­an­ga­ben, feh­len­den Nach­wei­sen oder Ver­stö­ßen gegen die Teil­nah­me- und Nut­zungs­be­din­gun­gen. Die Nut­zung der Aus­zeich­nung kann in die­sen Fäl­len ganz oder teil­wei­se unter­sagt wer­den.

Gewin­ner und Fina­lis­ten dür­fen Logo, Badge oder sons­ti­ge Hin­wei­se auf die Aus­zeich­nung zur Kom­mu­ni­ka­ti­on ihres kon­kre­ten Ergeb­nis­ses im ESG Trans­for­ma­ti­on Award nut­zen. Dabei müs­sen Aus­zeich­nungs­sta­tus, Kate­go­rie, bewer­te­ter Bewer­bungs­ge­gen­stand und Award­jahr klar erkenn­bar sein. Award­lo­go und Aus­zeich­nung doku­men­tie­ren ein Ergeb­nis in einem ver­glei­chen­den Jury­ver­fah­ren. Sie stel­len kein Nach­hal­tig­keits­sie­gel, kei­ne Zer­ti­fi­zie­rung, kein Rating, kein Tes­tat, kein Pro­dukt­la­bel und kei­ne Bestä­ti­gung all­ge­mei­ner Nach­hal­tig­keits­ei­gen­schaf­ten, ESG-Kon­for­mi­tät oder Nach­hal­tig­keits­wir­kun­gen dar. Die Nut­zung darf nicht irre­füh­rend erfol­gen oder den Ein­druck ver­mit­teln, die Aus­zeich­nung bezie­he sich auf nicht bewer­te­te Pro­duk­te, Dienst­leis­tun­gen oder die gesam­te Orga­ni­sa­ti­on. Pro­dukt­na­he oder kun­den­be­zo­ge­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on erfor­dert beson­de­re Sorg­falt. Der ESG Trans­for­ma­ti­on Award kann bei irre­füh­ren­der oder nicht kon­text­ge­rech­ter Nut­zung eine Anpas­sung ver­lan­gen oder die wei­te­re Nut­zung unter­sa­gen.

Soweit die Aus­zeich­nung gegen­über End­kun­den oder in pro­dukt­na­hen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln ver­wen­det wird, ist klar­zu­stel­len, dass sich die Aus­zeich­nung auf den im Award­ver­fah­ren bewer­te­ten Bewer­bungs­ge­gen­stand im jewei­li­gen Award­jahr bezieht. Die Aus­zeich­nung stellt kei­ne Aus­sa­ge über sämt­li­che Pro­duk­te, Dienst­leis­tun­gen oder die gesam­te Orga­ni­sa­ti­on dar.

Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewer­bungs­pha­se star­tet am 19. Okto­ber 2026. Rei­chen Sie Ihre ESG-bezo­ge­ne Initia­ti­ve ein und nut­zen Sie die Chan­ce auf Sicht­bar­keit, fach­li­ches Feed­back und Zugang zur Award-Com­mu­ni­ty.